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   BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62   

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BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62 (https://dejure.org/1963,640)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1963 - II C 111.62 (https://dejure.org/1963,640)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1963 - II C 111.62 (https://dejure.org/1963,640)
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  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung - Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

  • Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Sollte das Berufungsgericht hingegen - wofür vieles spricht - den schon erwähnten Wahrscheinlichkeitsbeweis im Auge gehabt haben, so hätte es übersehen, daß die festgestellte enge Verbindung des Klägers zum Nationalsozialismus - die hier ohne Verletzung der Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze ohne weiteres schon aus der von dem Kläger nicht bestrittenen Tatsache des frühzeitigen Eintritts in die NSDAP und die SA hergeleitet werden könnte - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zwar ein sehr schwerwiegendes Beweisanzeichen dafür ist, daß der Betroffene eine nach der "Machtübernahme" begründete beamtenrechtliche Rechtsstellung "wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus" erlangt hat (BVerwGE 5, 275 [279] und BVerwGE 8, 296 [301]), es jedoch eine Frage des Einzelfalls ist, ob dieses gewichtige Beweisanzeichen durch das Hinzutreten besonderer Umstände, die auf die Zugehörigkeit zu dem Kreis der "alten Kämpfer" zurückzuführen sind (Anwendung der zur beruflichen Förderung der "alten Kämpfer" ergangenen Erlasse), geeignet ist, die in Rede stehende Vermutung auszulösen mit der Folge, daß nunmehr der betroffene "alte Kämpfer" die materielle Beweislast trägt (vgl.Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 55]).

    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Vermutung des Fortwirkens überwiegend parteipolitischer Beweggründe sich nur auf diejenigen - späteren - Ernennungen und Beförderungen erstreckt, die auf der die Vermutung auslösenden Ernennung oder Beförderung "fußen" (BVerwGE 5, 275 [278]; BVerwGE 8, 305 [307]).

  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56

    Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Schon diese Mängel führen auf die Sachrüge der Revision zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung; denn das Revisionsgericht hat im Rahmen seiner Aufgabe, auf die richtige Anwendung des materiellen Rechts hinzuwirken, auch für die Beachtung der Grundlagen der Beweiswürdigung Sorge zu tragen (BVerwGE 8, 305 [307]).

    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Vermutung des Fortwirkens überwiegend parteipolitischer Beweggründe sich nur auf diejenigen - späteren - Ernennungen und Beförderungen erstreckt, die auf der die Vermutung auslösenden Ernennung oder Beförderung "fußen" (BVerwGE 5, 275 [278]; BVerwGE 8, 305 [307]).

  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Selbst wenn man aber zugunsten des Klägers berücksichtige, daß seine erneute Berufung als Professor in gewissem Umfang auch deshalb erfolgt sein könnte, weil er als ein aus dem Ministerium abgeschobener Bediensteter unter Berücksichtigung seiner künstlerischen Befähigung anderweitig zu verwenden war, würde bei den obwaltenden tatsächlichen Umständen und insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 296) allenfalls ungewiß sein, ob die Wiederverwendung bei der Hochschule überwiegend auf politischen Motiven oder gleichwertig auf sachlich-fachlichen oder sonstigen Motiven beruhte.

    Sollte das Berufungsgericht hingegen - wofür vieles spricht - den schon erwähnten Wahrscheinlichkeitsbeweis im Auge gehabt haben, so hätte es übersehen, daß die festgestellte enge Verbindung des Klägers zum Nationalsozialismus - die hier ohne Verletzung der Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze ohne weiteres schon aus der von dem Kläger nicht bestrittenen Tatsache des frühzeitigen Eintritts in die NSDAP und die SA hergeleitet werden könnte - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zwar ein sehr schwerwiegendes Beweisanzeichen dafür ist, daß der Betroffene eine nach der "Machtübernahme" begründete beamtenrechtliche Rechtsstellung "wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus" erlangt hat (BVerwGE 5, 275 [279] und BVerwGE 8, 296 [301]), es jedoch eine Frage des Einzelfalls ist, ob dieses gewichtige Beweisanzeichen durch das Hinzutreten besonderer Umstände, die auf die Zugehörigkeit zu dem Kreis der "alten Kämpfer" zurückzuführen sind (Anwendung der zur beruflichen Förderung der "alten Kämpfer" ergangenen Erlasse), geeignet ist, die in Rede stehende Vermutung auszulösen mit der Folge, daß nunmehr der betroffene "alte Kämpfer" die materielle Beweislast trägt (vgl.Urteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 55]).

  • BVerwG, 15.12.1959 - VI C 93.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Sinn der in Rede stehenden Zuständigkeitsregelung ist es gerade, daß die bei Anwendung des § 7 G 131 sich ergebenden Fragen einer möglichst einheitlichen Entscheidung zugeführt, also der Möglichkeit einer widersprüchlichen Beantwortung durch die mit der Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG im übrigen befaßten Stellen entzogen werden sollten (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -).
  • BVerwG, 16.03.1960 - VI C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Die Entscheidungsbefugnis der obersten Dienstbehörden kann daher grundsätzlich auch nicht, durch selbständige Maßnahmen einer unteren Behörde eingeschränkt werden (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 1960 - BVerwG VI C 68.59 -).
  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Die von der Revision angeführtenUrteile vom 23. Januar 1958 - BVerwG II C 300.57 - und vom 24. September 1959 (BVerwGE 9, 155) sind hier nicht einschlägig, weil sie sich auf Fälle der Anwendung des § 7 G 131 auf Beamte zur Wiederverwendung nach rechts gleicher Wiederverwendung beziehen, ihnen also ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt.
  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 234.57
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Jedenfalls aber setzt die Verwirkung mehr als nur Zeitablauf voraus; denn die bloße Untätigkeit eines Berechtigten vermag grundsätzlich die Annahme der Verwirkung von Rechten nicht zu rechtfertigen (ebenso BVerwGE 6, 204 und Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 49.60 - undvom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 -).
  • BVerwG, 11.02.1960 - II C 318.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Sein Versorgungsanspruch hat seine Rechtsgrundlage in dem Gesetz zu Art. 131 GG und stand deswegen von Anfang an ohne weiteres - d.h. ohne daß es bei der Gewährung der Versorgung eines ausdrücklichen Hinweises bedurfte - unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Anwendung des § 7 G 131. Es gilt hier daher das, was der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Februar 1960 (BVerwGE 10, 158) ausgeführt hat.
  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 304.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Grundlage für eine tatsächliche - widerlegbare - Vermutung, wie sie das Berufungsgericht auf Seite 16 ff. seines Urteils angeführt hat, ist nur der sogenannte Wahrscheinlichkeitsbeweis, dem geringere Beweiskraft als dem prima-facie-Beweis zukommt (zu dem Unterschied zwischen prima-facie-Beweis und Wahrscheinlichkeitsbeweis vgl.Beschluß vom 26. November 1958 - BVerwG II CB 18.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 41] undUrteil vom 9. April 1959 - BVerwG II C 304.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 45]).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 49.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1963 - II C 111.62
    Jedenfalls aber setzt die Verwirkung mehr als nur Zeitablauf voraus; denn die bloße Untätigkeit eines Berechtigten vermag grundsätzlich die Annahme der Verwirkung von Rechten nicht zu rechtfertigen (ebenso BVerwGE 6, 204 und Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 49.60 - undvom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 -).
  • BVerwG, 26.11.1959 - II C 280.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1958 - II C 300.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.11.1958 - II CB 18.58

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.01.1962 - II C 178.59

    Ordnungsmäßige Erhebung einer Aufklärungsrüge - Überprüfung des Beamtenstatus

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
  • BVerwG, 25.10.1957 - III C 370.56
  • BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62

    Vermutung für das Fortwirken überwiegend politischer Motive bei nachfolgenden

    Wenn das Revisionsgericht auf die Berücksichtigung dieser Vermutung hinwirkt, so handelt es im Rahmen seiner Aufgabe, für die richtige Anwendung des materiellen Rechts und damit auch für die Beachtung der Grundlagen der Beweiswürdigung, hier der allgemeinen Erfahrungssätze, Sorge zu tragen (vgl. BVerwGE 8, 305 [307]; Urteile vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VI C 210.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 56, vom 16. Mai 1963 - BVerwG II C 118.61 - und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).
  • BVerwG, 18.12.1972 - V B 20.72

    Verpflichtung der Flurbereinigungsbehörde zur Beweissicherung des Zustandes eines

    Wegen des formelhaften (typischen) Charakters des Geschehensablaufs erbringt er vollen Beweis, hinterläßt also keine Ungewißheit über rechtserhebliche Tatsachen, die zu einer Verteilung der materiellen Beweislast nötigen würde, zumal die konkreten Umstände des Einzelfalles auf das Typische des Geschehensablaufs ohne Belang für die tatsächliche Beurteilung sind (Urteil vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 86.65

    Versorgungsbezüge eines Beamten - Beendigung eines Beamtenverhältnisses -

    Denn der Anscheinsbeweis kann - wie sich aus der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt - schon durch die Darlegung der konkreten und tatsächlich fundierten Möglichkeit eines von dem typischen Geschehensablauf abweichenden Hergangs erschüttert werden (vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG II C 188.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 139 BBG Nr. 3], Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG VI C 85.63 -mit Hinweis auf Urteil vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -, Urteil vom 29. Januar 1965 - BVerwG VII C 147.63 - [BVerwGE 20, 229] und Urteil vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -).
  • BVerwG, 18.02.1964 - II C 32.61

    Schutzwürdiges Vertrauen auf das Nichtergehen einer Entscheidung nach § 7 G 131

    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, daß § 7 G 131 trotz Vorliegens seiner gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr angewendet werde, kann nur daran anknüpfen, daß die hierfür allein zuständige oberste Dienstbehörde entschieden hat, die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien nicht erfüllt ("Negativentscheidung" zu § 7 G 131); Maßnahmen anderer Behörden oder Dienststellen können diesen Vertrauensschutz nicht begründen (ebenso schon Urteile vom 27. Juni 1962 - BVerwG VI C 19.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 68], vom 30. Januar 1963 - BVerwG VI C 43.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 75] und vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).
  • BVerwG, 23.06.1965 - VI C 85.63

    Rechtsmittel

    Der demnach im vorliegenden Sachverhalt zum Zuge kommende Anscheinsbeweis erbringt vollen Beweis für den Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall und Dienstunfähigkeit (vgl. BVerwGE 14, 181 [184]); er kann jedenfalls nur durch die Darlegung der konkreten und tatsächlich fundierten Möglichkeit eines vom typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens erschüttert werden (vgl.Urteile vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -, vom 29. Januar 1965 - BVerwG VII C 147.63 - [NJW 1965 S. 1098 = DÖV 1965 S. 348] undvom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 - vgl. ferner auch BGH in MDR 1964 S. 315 mit weiteren Nachweisen und Baumbach-Lauterbach, ZPO, 28. Aufl., Anhang zu § 282 Anm. 3 B und C).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 98.61

    Vermutung fortwirkender politischer Motivierung bei Folgeernennungen

    Die bis dahin bestehenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 1 Buchst. b SAG hindern deshalb im vorliegenden Fall nicht die Anwendung des Grundsatzes, daß die mit der Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG im übrigen befaßten Stellen der nach § 7 Abs. 2 G 131 zuständigen obersten Dienstbehörde nicht vorgreifen können (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -, vom 16. März 1960 - BVerwG VI C 68.59 -, vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 178.59 - undvom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -).
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